Ausgangslage Richtplan vor 2015
Mit der Güterzusammenlegung in der Gemeinde Embrach in den 50er Jahren wurde östlich des Dorfteils von Embrach Land für eine mögliche östliche Umfahrungsstrasse ausgeschieden. Parallel dazu wurde die Linienführung einer möglichen Ostum-fahrung in den kantonalen Richtplan aufgenommen und zuletzt mit dem Richtplan aus dem Jahre 2007 bestätigt. Das Komitee als Vorgängerin unseres Vereins setzte sich erfolgreich für die Streichung der Ostumfahrung Embrach-Lufingen aus dem kantonalen Richtplan ein.
Der Zürcher Kantonsrat hat am 14. März 2014 die Ostumfahrung Embrach-Lufingen definitiv gestrichen. Dafür wurde der Dettenbergtunnel von der Priorität 'langfristig' auf 'mittelfristig' geändert.
Gemäss Art. 9 Abs. 3 RPG sind kantonale Richtpläne in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Dabei ist wesentlich, ob sich die Verhältnisse geändert haben, ob sich neue Aufgaben stellen und inwieweit gesamthaft bessere Lösungen möglich sind.
Seit der ersten Idee einer Ostumfahrung, Mitte des letzten Jahrhunderts und heute, hat sich das Ortsbild von Embrach markant verändert. So wurde beispielsweise in den 70er Jahren ein Grossteil des Osthangs eingezont und bebaut, wodurch die Wohngebiete Sonnenberg, Im Haller, Wingert und Chüng entstanden. Auch die Wohngebiete Breite und Im Grund sowie das Schwimmbad Embrach und das Oberstufenschulhaus Hungerbühl entstanden in dieser Zeit. Allesamt Bauten, welche in unmittelbarer Nähe zur angedachten Ostumfahrung erstellt wurden.
Nach den Vorstellungen des Regierungsrates sollte die Ostumfahrung Embrach jedoch weiterhin im Richtplan enthalten bleiben (Antrag des Regierungsrates vom 28. März 2012 (Vorlage 4882).
Von Seiten der Gemeinde Embrach wurden zur Richtplanrevision betreffend Ostumfahrung folgende Anträge eingereicht (Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011):
>In Kenntnis der heutigen Sachlage ist auf die östliche Umfahrung Embrach-Lufingen (Nr. 43) zu verzichten (Subsidärantrag).
>Der Dettenbergtunnel (Nr. 45) und die nördliche Umfahrung Embrach (Nr. 44) sind mit Priorität "kurzfristig" einzustufen.
Um Klarheit über die gegenwärtigen Verkehrsströme durch Embrach zu bekommen, hat das Amt für Verkehr die Planungsstudie Embrach-Lufingen in Auftrag gegeben. Die vom Ingenieurbüro Basler & Hofmann AG, Zürich verfasste Planungsstudie (Technischer Bericht - V01 vom 25. Nov. 2011) untersuchte elf Verkehrsführungsvarianten, von denen realistischerweise neben dem Ist-Zustand nur sechs weitere Varianten untersucht wurden. Leider wurden in dieser Studie die Lösung Dettenbergtunnel ausser Acht gelassen.
Nach einer Meldung im "Zürcher Unterländer" vom 5.12.2013 beantragte die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) die Streichung der Ostumfahrung Embrach-Lufingen aus dem kantonalen Richtplan.
Das Komitee "Lebenswertes Embrachertal" als Vorgänger unseres Vereins setzte sich erfolgreich für die Streichung der seit mehr als 50 Jahren geplanten Ostumfahrung Embrach-Lufingen ein, da sich die Verhältnisse durch die Bebauungen im östlichen Ortsteil von Embrach gravierend verändert haben. Im Weiteren unterstützte das Komitee den Antrag des Gemeinderates, den Realisierungshorizont des Dettenbergtunnels samt der Nordumfahrung Embrach auf kurzfristig zu setzen.
Weiterführende Links:
- Aktuell gültige Richtpläne (Text und Karten), vom Bundesrat im Sept. 2015 genehmigt
- Bilder der früheren Verkehrsplanung (vor 2015) vergrössert

Vor 2015 im kantonalen Richtplan eingetragene Umfahrungsstrasse Ost, Embrach-Lufingen.
Dieser nunmehr historische Richtplan wurde noch am 26. März 2007 vom Kantonsrat genehmigt.
(Bilder Anklicken zum Vergrössern!)
Quelle: Baudirektion des Kantons Zürich

Ausschnitt aus dem gültigen Richtplan 2015 des Kantons Zürich.
In diesem Kartenausschnitt ist die Umfahrungsstrasse Embrach-Lufingen nicht mehr eingetragen. Dafür wurde die Nordumfahrung Embrach mit dem Detenbergtunnel (im Bild rot eingetragen) von lang- auf mittelfristig verändert.
Quelle: Baudirektion des Kantons Zürich